Allgemeine Geschaeftsbedingungen

der safes GmbH, Marienthaler Strasse 17, 24340 Eckernfoerde

Stand: Dezember 2025

Paragraph 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (AGB) gelten fuer alle Vertraege zwischen der safes GmbH (nachfolgend “Auftragnehmer”) und ihren Kunden (nachfolgend “Auftraggeber”) ueber Dienstleistungen im Bereich Datenauswertung, Datenaufbereitung und Datenvisualisierung.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergaenzende Allgemeine Geschaeftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdruecklich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten auch fuer alle zukuenftigen Geschaefte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschaefte verwandter Art handelt.

Paragraph 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdruecklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestaetigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Der Auftraggeber ist an seine Bestellung fuer die Dauer von zwei Wochen gebunden.

Paragraph 3 Leistungen

(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich:

(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestaetigung.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfuellung seiner vertraglichen Pflichten Dritte als Erfuellungsgehilfen einzusetzen.

Paragraph 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle fuer die Durchfuehrung des Auftrags erforderlichen Daten, Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfuegung.

(2) Der Auftraggeber gewaehrleistet, dass er zur Uebermittlung der Daten berechtigt ist und die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfuellt sind.

(3) Verzoegerungen, die durch verspaetete oder mangelhafte Zulieferung von Daten oder Informationen durch den Auftraggeber entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

Paragraph 5 Verguetung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Verguetung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzueglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Bei groesseren Projekten ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt zu verlangen.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Hoehe von 9 Prozentpunkten ueber dem Basiszinssatz zu verlangen.

Paragraph 6 Gewaehrleistung

(1) Der Auftragnehmer gewaehrleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen.

(2) Der Auftraggeber hat offensichtliche Maengel unverzueglich, spaetestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Leistung, schriftlich zu ruegen.

(3) Bei berechtigten Maengelruegen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Schlaegt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Ruecktritt verlangen.

(4) Die Gewaehrleistungsfrist betraegt ein Jahr ab Abnahme der Leistung.

Paragraph 7 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschraenkt fuer Schaeden aus der Verletzung des Lebens, des Koerpers oder der Gesundheit sowie fuer Vorsatz und grobe Fahrlaessigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlaessigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung fuer mittelbare Schaeden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulaessig.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschraenkungen gelten nicht fuer Ansprueche nach dem Produkthaftungsgesetz.

Paragraph 8 Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhaeltnisses erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Der Auftragnehmer beachtet bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

(3) Soweit erforderlich, schliessen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag gemaess Art. 28 DSGVO.

Paragraph 9 Nutzungsrechte

(1) Der Auftragnehmer raeumt dem Auftraggeber nach vollstaendiger Zahlung der vereinbarten Verguetung das einfache, zeitlich unbeschraenkte Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen ein.

(2) Die Uebertragung von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

Paragraph 10 Laufzeit und Kuendigung

(1) Bei projektbezogenen Auftraegen endet der Vertrag mit der Abnahme der vereinbarten Leistungen.

(2) Bei Dauerschuldverhaeltnissen kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekuendigt werden, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Das Recht zur ausserordentlichen Kuendigung aus wichtigem Grund bleibt unberuehrt.

Paragraph 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulaessig, Eckernfoerde.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt.

(4) Aenderungen und Ergaenzungen dieses Vertrages beduerfen der Schriftform. Dies gilt auch fuer die Aenderung dieser Schriftformklausel.